Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EIFELER Möbeltransport-Umzüge e. K. in Mayen

    Wir führen weiterhin Umzüge für Sie durch - natürlich coronakonform! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

1. Beauftragung eines Frachtführers/Subunternehmers

Der Möbel- und Umzugsspediteur kann einen weiteren Frachtführer und/oder Subunternehmer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.


2. Zusätzliche Leistungen

Der Möbel- und Umzugsspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbel- und Umzugsspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.


3. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbel- und Umzugsspediteurs nicht verrechenbar.


4. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbel- und Umzugsspediteur auszuzahlen.


5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbel- und Umzugsspediteur nicht verpflichtet.


6. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbel- und Umzugsspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.


7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbel- und Umzugsspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) berechtigt.


8. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbel- und Umzugsspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


9. Abtretung

Der Möbel- und Umzugsspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.


10. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Möbel- und Umzugsspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.


11. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen/stehengelassen wird oder beschädigt wurde.


12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbel- und Umzugsspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.


13. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt und sind unter http://www.transportrecht.org/dokumente/ALB_2014.pdf  einsehbar.


14. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbel- und Umzugsspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


15. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

 


Das haben Sie sich verdient!


Die anderen werden Sie um den reibungslosen und stressfreien Umzug beneiden. Genießen Sie es und setzen Sie noch einen drauf: Erzählen Sie ihnen, wie preiswert er war ...